KLEINGÄRTNERISCHE NUTZUNG


Kleingartenanlagen unterliegen generell dem "Bundeskleingartengesetz".

 

In ihren Pachtparzellen ist „ein Drittel kleingärtnerische Nutzung“ Pflicht.

 

Was genau ist darunter zu verstehen und wie bekommt man dies auch mit wenig Zeitaufwand hin ?

 

Nützliche HINWEISE und TIPPS zur kleingärtnerischen Nutzung finden Sie auch im Internet.